|
Das Schuljahr Das Schuljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des darauf folgenden Jahres. Es wird in das Wintersemester (Beginn 1. Oktober) und in das Sommersemester (Beginn 1. April) unterteilt. Die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen ist auch für die Musikschule verbindlich.
Anmeldung Die Anmeldung kann in der Regel nur zum Semesterbeginn erfolgen (1. Oktober für das Wintersemester, 1. April für das Sommersemester), und ist auf den Anmeldevordrucken rechtzeitig durch den gesetzlichen Vertreter des Schülers vorzunehmen. Mit der Anmeldung werden die für den Besuch der Musikschule bestehenden Bedingungen anerkannt. Bei der Wahl des Haupt-fachinstrumentes werden die Erziehungsberechtigten durch den Schulleiter und die Lehrer beraten. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter, wobei der Termin der Anmeldung zu berücksichtigen ist.
In manchen Fächern, insbesondere bei den Instrumenten Klavier, Gitarre und Querflöte, gibt es aufgrund der grossen Nachfrage i.d.R. eine Warteliste. Massgeblich für die Berücksichtigung zum nächstmöglichen Termin ist das Datum der Anmeldung.
Unterrichtseinheiten Beim Instrumental-Unterricht kann zwischen Unterrichtseinheiten von 45 Minuten (eine Unterrichtsstunde) und 30 Minuten gewählt werden. Der Unterricht wird als Einzel- oder Gruppenunterricht angeboten. Im Fach "Musikalische Führerziehung" werden 60 Minuten bzw. 45 Minuten unterrichtet (pro Woche). Von den Musikschülern wird erwartet, dass sie pünktlich und regelmäßig zu den Unterrichtsstunden erscheinen, da sonst der Unterrichtsablauf infrage gestellt ist. Bei unvermeidbaren Versäumnissen wird um Abgabe einer Entschuldigung gebeten.
|
Lernmittel für den Unterricht (Instrumente, Noten usw.) müssen von den Schülern, bzw. deren Erziehungsberechtigten selbst beschafft werden. Leihinstrumente können - so weit vorhanden - gegen eine Leihgebühr den Schülern überlassen werden.
Um- und Abmeldungen können grundsätzlich nur zum 31. März und 30. September erfolgen. Sie müssen spätestens einen Monat vorher schriftlich bei der Musikschule eingehen. Abmeldungen während des Schuljahres sind nur in Ausnahmefällen, z.B. wegen Wegzug oder längerer Krankheit möglich. Wird nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich das Unterrichtsverhältnis stillschweigend um ein weiteres Semester.
Unterrichtsgebühren Die Unterrichtsgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung der Musikschule Neckartailfingen e.V. Sie werden als Jahresrechnung zu Beginn des Schuljahres (1. Okt.) erstellt und quartalsweise zur Zahlung fällig.
Ermäßigungen Geschwisterermäßigung wird gewährt. Die Sätze sind aus der jeweils gültigen Entgeltordnung ersichtlich. In sozialen Härtefällen ist auf Antrag eine Gebührenermäßigung möglich
Unterrichtsausfall Durch Verhinderung oder Krankheit der Lehrkräfte ausgefallene Unterrichtsstunden werden so weit als möglich nachgeholt oder am Ende des Semesters bei der Abrechnung gutgeschrieben. Eine Gutschrift erfolgt jedoch nur, wenn der Unterricht mehr als zweimal im Semester wegen Erkrankung ausgefallen ist.
Sonstiges Vereinbarungen mit Lehrern haben keine Rechtskraft. Ausschluss aus der Musikschule erfolgt nur aus begründetem Anlass und in Verbindung mit der Schulleitung.
Mit der Unterzeichnung des Unterrichtsvertrages wird diese Schulordnung als verbindlich anerkannt.
(Hinweis: Diese Schulordnung hat für das Eltern/Kind-Musizieren keine Gültigkeit!) |